IKSR – Internationale Kommission zum Schutz des Rheins

Mandat für die Arbeitsgruppe „Hoch- und Niedrigwasser“ (AG H) 2016 - 2021

Auf der Basis des IKSR - Programms zur nachhaltigen Entwicklung des Rheins „Rhein 2020“ und der Verpflichtung der EU-Staaten zur koordinierten Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) und der koordinierten Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ((WRRL) in der internationalen Flussgebietseinheit (IFGE) Rhein (Teil A; Einzugsgebiete > 2.500 km²) wird die Arbeitsgruppe 'Hochwasser- und Niedrigwasser' (AG H) beauftragt mit:

•    der Koordinierung der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) in der IFGE Rhein (Teil A) in Abstimmung mit den IKSR-Gremien, die die Umsetzung der WRRL koordinieren; 
•    der koordinierten Überwachung und Bewertung des Hochwasserrisikomanagementplans (HWRM-Plan)  in der IFGE Rhein
•    der Teilnahme an Arbeiten in Verbindung mit den Auswirkungen und Anpassungen an den Klimawandel unter Berücksichtigung der Vorgaben der HWRM-RL und der Klimawandelanpassungsstrategie der IFGE Rhein;
•    der Sichtung und Zusammenführung neuerer nationaler Untersuchungsergebnisse zum Klimawandel (in der IFGE Rhein) und eventueller quantitativer Auswirkungen;
•    der Zusammenstellung vorhandener Kenntnisse über abgelaufene Niedrigwasserereignisse im Rhein
•    Zusammenstellung – sofern vorhanden - von nationalen Überwachungs-, Vorsorge- und Managementaktivitäten zum Thema Niedrigwasser; falls gewünscht, Vorbereitung möglicher künftiger Aktivitäten auf Ebene der IFGE Rhein.
 
Die/er Vorsitzende der AG H berichtet der Strategiegruppe SG und/oder der kleinen Strategiegruppe SG-K regelmäßig über den Stand der Aufgabenerledigung und über eventuell auftretende Probleme. Damit wird u.a. eine Koordinierung mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Rheineinzugsgebiet (Zweiter Bewirtschaftungsplan für die IFGE Rhein) und ggf. anderen EU-Richtlinien ermöglicht.

Die Aufgaben der AG H beziehen sich im Einzelnen auf:

I.    Informationsaustausch und Koordinierung bei der Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) in der IFGE Rhein (EZG > 2.500 km², Teil A) einschließlich Überwachung, Umsetzung und Bewertung des HWRM-Plans in der IFGE Rhein (s. Kap. 5 HWRM-Plan)

Der erste Hochwasserrisikomanagementplan für die IFGE Rhein (Teil A) bezieht sich auf den Zeitraum 2016-2021.

Im Rahmen ihres Mandates und gemäß HWRM-RL:
•    überprüft die AG H die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos und aktualisiert diese bei Bedarf bis Ende 2018; die wahrscheinlichen Auswirkungen des Klimawandels auf das Auftreten von Hochwasserereignissen wird bei der erneuten Überprüfung berücksichtigt.
•    überprüft die AG H die HWGK und HWRK bis Ende 2019 und aktualisiert diese; falls erforderlich aktualisiert die AG H ebenfalls den Rheinatlas 2015 auf der Basis nationaler Karten in Verbindung mit der Umsetzung der HWRM-RL. Kleinere Aktualisierungen können einmal jährlich erfolgen.
•    übernimmt die AG H die Überwachung und Bewertung der koordinierten Umsetzung des HWRM-Plans und prüft regelmäßig die Fortschritte durch die im Rahmen des HWRM-Plans ergriffenen Maßnahmen (s. Kap. 5 des HWRM-Plans einschließlich Anlagen 2 und 8). Dazu werden die Effekte der Maßnahmen des HWRM-Plans (s. Kap. 4 des HWRM-Plans) in ihrer Gesamtwirkung ermittelt, die im 1. Zyklus des Hochwasserrisikomanagements in nationaler Verantwortung umgesetzt werden.
•    stützen sich die AG H und ihre Expertengruppen bei der Bewertung der Umsetzung des HWRM-Plans auf vorhandene Methoden und Instrumente, unter anderem auch auf das neu entwickelte Instrument der EG HIRI. Erarbeitete Methoden und erste Ergebnisse für die Quantifizierung der Effekte umgesetzter und geplanter Maßnahmen sind bereits in den ersten HWRM-Plan für die IFGE Rhein aufgenommen worden (vgl. Anlagen 2 und 8).
•    bereitet die AG H auf der Grundlage der o.g. Arbeiten den Zweiten HWRM-Plan bis zum 22. Dezember 2021 (Entwurf: 22. Dezember 2020; Zeitraum 2022-2027) vor und aktualisiert den ersten HWRM-Plan bei Bedarf. Bei den Überprüfungen des HWRM-Plans wird den voraussichtlichen Auswirkungen des Klimawandels auf das Auftreten von Hochwasser Rechnung getragen.

II.        Auswirkung des Klimawandels und Anpassung an den Klimawandel


•    Konzeption und Organisation eines IKSR-Workshops (voraussichtlich 2017), bei dem die nationalen Untersuchungen und eventuellen Weiterentwicklungen der Klimawandelszenarien und Kenntnisse über die Auswirkungen des Klimawandels vorgestellt werden;
•    Sofern die IKSR dieses für erforderlich hält, aktualisiert sie die Kenntnisse über die Auswirkungen des Klimawandels (Abflussänderungen, Hoch- und Niedrigwasserrisiko) und Möglichkeiten der Minderung der Auswirkungen des Klimawandels im Bereich des Hoch- und Niedrigwasserrisikomanagements;
•    Bei den Überprüfungen der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos und des HWRM-Plans berücksichtigt die AG H die voraussichtlichen Auswirkungen des Klimawandels auf das Auftreten von Hochwasser, die in der Klimawandelanpassungsstrategie der IKSR beschrieben sind.

III.        Niedrigwasser

Das Thema Niedrigwasser sollte in folgenden Schritten bearbeitet werden:

1.    Bestandsaufnahme der Kenntnisse zu Niedrigwasser in der IFGE Rhein
2.    Aufstellen eines Niedrigwasser-Monitorings in der IFGE Rhein

Auf der Grundlage der zuvor beschriebenen hydrologischen Arbeiten zum Thema Niedrigwasser werden in der IKSR auf Ebene der Strategiegruppe die nächsten Arbeitsschritte festgelegt, um zu einer ganzheitlichen Betrachtung/Bewertung einschließlich Qualitäts- und Nutzungsaspekten zu Niedrigwasser und seinen Auswirkungen zu kommen.


Arbeitsweise

Bei der Ausführung der Aufgaben in Verbindung mit dem Hochwasserrisiko- und Niedrigwassermanagement wird die AG H von verschiedenen Expertengruppen und einer Informationsplattform (z.B. mit Hochwasservorhersagezentralen-Vertreter/innen) unterstützt.

Je nach Beschluss der AG H liefern die unten genannten Gruppen Beiträge zur Bewertung der Umsetzung des HWRM-Plans und/oder beantworten Fachfragen der AG H. Die Vorsitzenden berichten der AG H regelmäßig über den Stand der Arbeiten und eventuell aufgetretene Probleme.

Die AG H wird durch folgende Gruppen unterstützt:
Die Expertengruppe „Hochwasserrisiken“ (EG HIRI) befasst sich mit folgenden Fragen:
Analyse des Hochwasserrisikos (Kapitel 4.1 des Hochwasserrisikomanagementplans) und Ermittlung der Wirksamkeit der in Kap. 4 angesprochenen Hochwasserrisikomanagement-Maßnahmen ( u. A. hochwasserreduzierende Maßnahmen). Die EG HIRI liefert einen Beitrag für die Überprüfung der Umsetzung des Hochwasserrisikomanagementplans (vgl. Kapitel  6). Für die genannten Aktivitäten kann sie das neue, bereitgestellte GIS-Instrument unterstützend einsetzen.
Die Expertengruppe „Validierung“ (EG HVAL) befasst sich mit folgenden Fragen:
Identifizierung der Wirksamkeit der in Kapitel 4.4 des HWRM-Plans angesprochenen wasserstandsenkenden Maßnahmen und, sollte die IKSR dies für erforderlich halten, Durchführung verschiedener hydrologischer und/oder hydraulischer Analysen (Modellierung).
Die Hochwasservorhersage- und Meldezentren am Rhein befassen sich mit folgenden Fragen:
Im Rahmen eines gemeinsamen Workshops treffen die Zentren sich (mindestens) einmal jährlich zu einem Informationsaustausch über den Status der Hochwasservorhersage und -meldung (s. HWRM-Plan, Kap. 4.3).

Im Rahmen der Beteiligung an den Arbeiten in Verbindung mit der Klimawandelanpassungsstrategie, aber auch im Hinblick auf die Verbesserung der Kenntnisse über die Auswirkungen des Klimawandels (s. Kap. 4.2 des HWRM-Plans) ist, sofern die Strategiegruppe der IKSR dies für erforderlich hält:
•    in einem ersten Schritt der Bedarf zur Wiederbelebung der Expertengruppe KLIMA (EG KLIMA) über die Durchführung eines IKSR-Workshops abzuklären, bei dem die nationalen Weiterentwicklungen der Klimawandelszenarien vorgestellt werden;
•    Ggf. in einem zweiten Schritt die Expertengruppe KLIMA (EG KLIMA) wiedereinzusetzen, um die Kenntnisse über den Klimawandel und seine Auswirkungen im Rheineinzugsgebiet zu aktualisieren.

Zum Thema Niedrigwasser müssen für die Beantwortung der anstehenden Fragen spezielle Experten/innen hinzugezogen werden, d.h. im Rahmen der AG H wird eine EG „Niedrigwasser“ eingerichtet.