"Salzabkommen"
Die Salzbelastung des Rheins
Als die IKSR ihre Arbeiten im Jahr 1950 aufnahm, bereitete die Salzbelastung des Rheins den Unterliegern bereits seit Jahrzehnten Sorge. Allein rund 13 Millionen Tonnen Kochsalz jährlich leiteten seinerzeit die Elsässischen Kaligruben MDPA nördlich von Mulhouse in den Rhein ein. Diese führten seinerzeit an der deutsch-niederländischen Grenze zu Chlorid-Konzentrationen von über 400 mg/l und stellten ein großes Problem für die Trinkwassergewinnung und die landwirtschaftliche Bewässerung dar.
Das Salzabkommen
In den 1960er Jahren prüfte die IKSR die verschiedenen Möglichkeiten, das bei der Kaligewinnung anfallende Kochsalz anderweitig zu entsorgen. Neben Aufhaldung und Verpressung wurden selbst Transportleitungen und Schiffs- und Bahntransporte bis zur Nordsee angedacht.
1976 wurde das so genannte „Salzabkommen“ (Anpassung 1983) unterzeichnet. Diese „Vereinbarung zum Schutz des Rheins gegen Verunreinigung durch Chloride“ sah vor, die Salzfracht in drei Phasen zu verringern. Hauptsächlich sollte das Kochsalz in den tieferen Untergrund verpresst werden. Dies stellte seinerzeit die erfolgversprechendste Lösung dar. Lediglich die erste Phase, die Einleitungen der MDPA um 20 Kilogramm in der Sekunde in den Rhein über zehn Jahre hinweg zu verringern, trat am 5. Januar 1987 in Kraft und ist umgesetzt worden.
In der zweiten Phase sollten die Salzeinleitungen um 60 Kilogramm in der Sekunde verringern werden. Die Umsetzung dieser 2. Phase wurde in der 9. Rheinministerkonferenz am 10. Oktober 1988 als zu ineffektiv und zu teuer abgelehnt. Damit stockte die weitere Umsetzung des Salzabkommens.
Am 25. September 1991 wurde das Zusatzprotokoll zum Chlorid-Übereinkommen unterzeichnet, das festschreibt, dass die Chlorid-Konzentration an der deutsch-niederländischen Grenze 200 mg/l nicht überschreiten dürfen.
Das Zusatzprotokoll sah einerseits eine weitere Verringerung der Einleitungen der MDPA in Frankreich in Zeiten mit geringer Wasserführung (über die 20 kg/s der 1. Phase hinaus) und andererseits eine Umleitung des überschüssigen Wassers aus dem Wieringermeerpolder in das Wattenmeer vor. Die Kosten für beide Maßnahmen wurden von den IKSR-Vertragsstaaten Schweiz, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und Niederlande gemeinsam getragen. Der Kontenabschluss wurde auf den 31. Dezember 1998 festgelegt. Etwa zum gleichen Zeitpunkt stellten die Minen im Elsass (MDPA) ihre Kaliförderung vollständig ein.