IKSR – Internationale Kommission zum Schutz des Rheins

EU-Richtlinien

Die internationale Zusammenarbeit stützt sich auf die rechtliche Basis des Übereinkommens zum Schutz des Rheins sowie verschiedener Europäischer Richtlinien und Verordnungen, die eine koordinierte Umsetzung im gesamten Flusseinzugsgebiet erfordern, wie z.B. die Europäische Wasserrahmenrichtlinie, die Europäische Hochwasserrichtlinie, die Aalverordnung und andere.