Vor 1950
Die Anfänge der Hochindustrialisierung ab der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts und die Gründerjahre nach der Entstehung des Deutschen Kaiserreiches 1871 waren durch die Niederlassung zahlreicher Handwerksbetriebe und Fabriken und starkes industrielles Wachstum geprägt.
Ein Umweltbewusstsein war noch nicht entwickelt. Die Abwässer der vielen neuen Fabriken entlang des Rheins und seiner Zuflüsse wurden ungeachtet der möglichen Schäden ungeklärt in den Fluss geleitet. Die zunehmende Belastung des Rheins mit organischen und anorganischen Abfallstoffen führte zu Spannungen zwischen den Anliegerstaaten.
Vor allem die Niederländer als Unterlieger fühlten sich durch die stetig wachsende Verschmutzung in ihrer Existenz bedroht: sie nutzen Rheinwasser für die Trinkwasserversorgung und zur Bewässerung in der Landwirtschaft. Mit Rheinwasser spülen sie aber auch die Polder durch, um das Versalzen der Böden und Poldergewässer zu verhindern.
1932 reisten zum ersten Mal Gesandte der niederländischen Regierung nach Paris und Berlin und wiesen auf die Belastung des Rheins mit Salzen und Phenolen hin, ohne Gehör zu finden. Im April 1946, auf der ersten Sitzung der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt nach dem Zweiten Weltkrieg, brachten die Niederlande das Problem der Rheinverschmutzung erneut zur Sprache. Die Zentralkommission verwies auf die Lachskommission. (1885 Lachsvertrag)
Die Lachskommission kam am 26. August 1948 in Basel zum Schluss, dass die Rheinverschmutzung ein ernstes Problem darstellt, das jedoch über ihr eigenes Mandat hinausging. Sie schlug den Vertretern der Rheinuferstaaten vor, darauf hinzuwirken, eine neue dafür zuständige Kommission zu gründen.
Die Schweiz, die den Vorsitz der Lachskommission innehatte, tauschte diplomatische Noten mit der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden aus. Auf dieser Basis fand am 11. Juli 1950 die erste Sitzung der Internationalen Kommission zum Schutze des Rheins gegen Verunreinigung statt.