IKSR – Internationale Kommission zum Schutz des Rheins

Aktueller Stand: Ökologische Durchgängigkeit im Rheinhauptstrom

Das niederländische Rheindelta ist inzwischen für Wanderfische gut passierbar. Im Mündungsarm Nederrijn-Lek befinden sich drei Staustufen, die mit Fischpässen ausgestattet sind. Mit der Umsetzung des ‚Kier‘-Projekts seit 15. November 2018 ist der Weg für aus der Nordsee in die Flüsse Maas und Rhein aufsteigende Lachse bei ausreichendem Abfluss am Haringvlietdamm (südlich von Rotterdam) wieder offen. Ein Tor oder mehrere sind nun je nach Wasserführung auch bei Flut geöffnet. Auch am dritten Mündungsarm IJssel wird viel für die ökologische Durchgängigkeit getan. Am Abschlussdeich zwischen Nordsee und IJsselmeer gibt es einen Fischpass und ein fischfreundliches Siel- und Schleusenmanagment. Zudem wird dort ein kilometerlanger Fischwanderfluss gebaut.

Zwischen der deutsch-niederländischen Grenze (Rhein-km 700) und Iffezheim (südlich von Karlsruhe, Rhein-km 334) ist der Rhein für Fische frei durchwanderbar.

Im Oberrhein, zwischen Iffezheim und Basel, befinden sich zahlreiche Staustufen. Die vier Staustufen Iffezheim, Gambsheim, Straßburg und Gerstheim wurden bereits mit Fischpässen ausgestattet.

Die Projektgruppe ORS (Oberrhein - Rhin supérieur) hat von 2015 bis 2020 für die IKSR die Umsetzungsplanung eines effizienten Fischpasssystems an den nachfolgenden Oberrheinstaustufen Rhinau, Marckolsheim und Vogelgrün begleitet. Zudem wurden kleinere Durchgängigkeits- oder Optimierungsmaßnahmen in den Schlingen des Oberrheins mit behandelt. Inzwischen sind die Arbeiten der PG ORS abgeschlossen. Die Ergebnisse der Arbeiten wurden in einem Fachbericht veröffentlicht (vgl. IKSR-Fachbericht Nr. 262).

Die Durchgängigkeit an den Staustufen Rhinau, Marckolsheim und Vogelgrün im Oberrhein sowie im Hochrhein bis zum Rheinfall soll gemäß dem neuen Programm „Rhein 2040“ in den nächsten Jahren umgesetzt werden.

Für spezifische Angaben zum Stand der Fischpassierbarkeit der Nebenflüsse am Nieder-, Mittel- und nördlichen Oberrhein wird auf den international koordinierten Bewirtschaftungsplan 2022-2027 für die internationale Flussgebietseinheit Rhein, Kapitel 7.1.1.1 verwiesen (s. Karten K 7, K 8, K 30 und Anlage 7).