Die internationale Zusammenarbeit stützt sich auf die rechtliche Basis des Übereinkommens zum Schutz des Rheins sowie verschiedener Europäischer Richtlinien und Verordnungen, die eine koordinierte Umsetzung im gesamten Flusseinzugsgebiet erfordern, wie z.B. die Europäische Wasserrahmenrichtlinie, die Europäische Hochwasserrichtlinie, die Aalverordnung und andere.Wasser kennt weder Landes- noch Staatsgrenzen: so sammelt sich Wasser aus neun Staaten im Rhein und mündet in die Nordsee.
Auf seinem Weg zum Meer wird das Wasser – ebenso wie das Flusssystem – vielfältig genutzt. Zum Teil konkurrieren die unterschiedlichen Nutzungs- und Schutzinteressen. Sie müssen dann nach den Maßgaben des Flussgebietsmanagements im gesamten Rheineinzugsgebiet ausgeglichen werden, um die Ressourcen und Nutzungsmöglichkeiten zukünftiger Generationen nicht zu gefährden. Hierbei kommt der grenzüberschreitenden internationalen Zusammenarbeit der Rheinanliegerstaaten besondere Bedeutung zu.