Für die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gelten klare Vorgaben und Fristen.
Im Jahr 2004 wurde eine groß angelegte Inventur des Rheins und der Gewässer in seinem Einzugsgebiet einschließlich des Grundwassers, die sog. Bestandsaufnahme, abgeschlossen.
Damit für das gesamte Rheineinzugsgebiet überprüft werden kann, wie der aktuelle Zustand ist und ob Verbesserungsmaßnahmen in Bezug auf die wichtigsten Bewirtschaftungsfragen Erfolg haben, müssen die Gewässer in regelmäßigen Abständen überwacht werden. Die Staaten im Rheineinzugsgebiet haben sich entschieden, zusätzlich zu den von der WRRL geforderten nationalen Berichten über die Überwachungsprogramme einen gemeinsamen zusammenfassenden Bericht über die Koordinierung der Überblicksüberwachungsprogramme zu erstellen, die seit Ende 2006 anwendungsbereit sind.
Für alle europäischen Flusssysteme waren bis 2009 die ersten Bewirtschaftungspläne, bis 2015 die zweiten Bewirtschaftungspläne und bis 2021 die dritten Bewirtschaftungspläne aufzustellen. Die Richtlinie legt großen Wert auf die Einbindung der Öffentlichkeit, also aller Bürgerinnen und Bürger im Rheineinzugsgebiet.