Ziel ist der gute Zustand
Ziel ist der gute Zustand von Grundwasser und Oberflächengewässern. Dies schließt Seen und Fließgewässer, aber auch Übergangsgewässer und Küstengewässer bis eine Seemeile seewärts der so genannten Basislinie ein. All diese Gewässer sollen bis 2015 bzw. mit Fristverlängerung bis 2027 sauber und ökologisch einwandfrei sein.
Verschlechterungsverbot
Der Zustand der Gewässer darf sich nicht verschlechtern (Verschlechterungsverbot). Für Gewässer, die die Umweltziele bis 2015 bzw. mit Fristverlängerung bis 2027 voraussichtlich nicht erreichen, müssen die EU-Mitgliedstaaten den Zustand durch geeignete Maßnahmen verbessern. Dabei sind alle Nutzungen zu berücksichtigen, die – auch indirekt – Auswirkungen auf den Zustand der Gewässer haben, seien es Industrie, Schifffahrt, Wasserkraftnutzung oder Landwirtschaft.
Eine zentrale Aufgabe im Flussgebiet des Rheins wird darin bestehen, Verschmutzungen durch belastende Stoffe zu verringern und gefährliche Stoffe von den Gewässern fernzuhalten. Aber auch die Beschaffenheit von Ufer und Flussbett, die Wechselwirkungen zwischen Fluss und Aue sowie die Durchgängigkeit für Fische sind am Rhein und seinen Nebenflüssen stark beeinträchtigt und sollen verbessert werden.
Schutz im gesamten Einzugsgebiet
Eine der größten Chancen und zugleich Herausforderungen der Richtlinie liegt in der Verpflichtung, die Gewässer grenzüberschreitend zu bewirtschaften: Flussgebiete sind natürliche Einheiten, von der Quelle bis zur Mündung ins Meer. Sie umfassen nicht nur den Hauptstrom, sondern auch sein Einzugsgebiet, also das gesamte ober- und unterirdische Gebiet, aus dem ihm Wasser zuströmt.
Kostendeckung
Neu ist auch, dass zum Erreichen der Umweltziele erstmals EU-weit wirtschaftliche Grundsätze in eine Richtlinie aufgenommen wurden, wie die Kostendeckung bei z.B. der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung. Kosten-Nutzen-Analysen sollen helfen, die kosten-effizientesten Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässer auszuwählen.
Fahrplan für die Umsetzung
Für die Umsetzung gelten klare Vorgaben und Fristen. Ausgehend von der Bestandsaufnahme werden die Gewässer je nach Gefährdung gezielt überwacht. 2009 wurden für alle europäischen Flusssysteme die ersten Bewirtschaftungspläne für den Zeitraum 2010-2015 aufgestellt; so auch von der IKSR für die internationale Flussgebietseinheit (IFGE) Rhein. Die WRRL sieht eine Bewirtschaftungsplanung in 6-Jahres-Zyklen vor. Der 2015 veröffentlichte zweite Bewirtschaftungsplan 2016-2021 IFGE Rhein wurde bis Ende 2021 überprüft und, wo es erforderlich war, aktualisiert. Der vorliegende dritte international koordinierte Bewirtschaftungsplan 2022-2027 IFGE Rhein dokumentiert die Aktualisierungen.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Gewässerschutz ist nur dann erfolgreich, wenn die Öffentlichkeit informiert und eingebunden ist. Interessengruppen besitzen eine Schlüsselrolle, denn sie vertreten das gesamte Spektrum unterschiedlicher Ansprüche an die Gewässer, ob wirtschaftliche Nutzungen, Naturschutz oder Freizeitnutzung.