29. April 1963
Dreizehn Jahre nach ihrer Gründung erhielt die IKSR ihr völkerrechtliches Statut. Am 29. April 1963 unterzeichneten Gesandte der Regierungen Deutschlands, Frankreichs, Luxemburgs, der Niederlande und der Schweiz in Bern die „Vereinbarung über die Internationale Kommission zum Schutze des Rheins gegen Verunreinigung“.
Sie waren geeint „in der Sorge um die Reinhaltung des Rheins, in dem Bestreben, seine weitere Verunreinigung zu verhindern und seinen derzeitigen Zustand zu verbessern, in der Überzeugung von der Dringlichkeit dieser Aufgabe“.
Die Berner Vereinbarung 1963 präzisierte die Aufgaben der IKSR. Künftig sollte sie:
- den Zustand des Rheins untersuchen,
- Sanierungsmaßnahmen vorschlagen,
- internationale Vereinbarungen vorbereiten und
- Aufträge aus Ministerkonferenzen bearbeiten.
Dies war ein erfolgreicher Schritt, den grenzüberschreitenden Gewässerschutz rechtlich verbindlich zu machen. Doch dauerte es noch einige Zeit, bis sich die Vertragsstaaten auf konkrete Maßnahmen zum Schutz des Rheins einigen konnten.