IKSR – Internationale Kommission zum Schutz des Rheins

Hochwasservorsorge

Hochwasservorsorge steht im Spannungsfeld zwischen lokalen und überregionalen Interessen. Das lokale Interesse, das Wasser von der eigenen Gemarkung fernzuhalten und das überregionale Interesse der Unterlieger, das Wasser soweit wie möglich beim Oberlieger zurückzuhalten, können nur in gegenseitiger Verantwortung und Anerkennung folgender fünf Leitsätze des vorbeugenden Hochwasserschutzes ausgeglichen werden.

1.    Wasser gehört dazu
Wasser ist auf allen Flächen Bestandteil des Naturhaushaltes und der Raumnutzung und muss von allen Politikbereichen berücksichtigt werden.

2.    Wasser rückhalten
Wasser muss solange wie möglich im gesamten Einzugsgebiet und am Rhein zurückgehalten werden.

3.    Raum für den Fluss
Wir müssen dem Fluss wieder Platz geben für einen verzögerten, gefahrlosen Abfluss.

4.    Wissen um die Gefahr
Trotz aller Anstrengungen bleibt immer ein Restrisiko. Wir müssen wieder lernen, mit diesem Risiko zu leben.

5.    Integriert und solidarisch handeln
Integriertes und solidarisches Handeln im gesamten Einzugsgebiet ist die Voraussetzung für den Erfolg des Aktionsplans Hochwasser und die erfolgreiche Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagement Richtlinie. .
 

Wussten Sie ...

dass bei einem Extremhoch- wasser, das den gesamten Rheinstrom betreffen würde, Schäden in einer Höhe von 200 Milliarden EURO möglich wären?