Die EG-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Richtlinie 2007/60/EG; Hochwasserrisikomanagementrichtlinie - HWRM-RL), die am 26. November 2007 in Kraft getreten ist, verfolgt das Ziel, hochwasserbedingte nachteilige Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten zu verringern.
Für internationale, manchmal über die Grenzen der Europäischen Union hinausgehenden Flussgebietseinheiten (IFGE) wie das Rheineinzugsgebiet mit mehreren Mitgliedstaaten, wird ein einziger Hochwasserrisikomanagementplan angestrebt. Die IKSR hat in der 14. Rheinministerkonferenz den Auftrag erhalten, auf der Basis der bereits geleisteten Arbeit der IKSR auch die Koordination der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in der Flussgebietseinheit Rhein zu unterstützen. Der Aktionsplan Hochwasser, der ähnliche Ziele beinhaltete, hat bei der Erstellung der HWRM-RL als Modell gedient.
Außerdem ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen und die Pläne und Maßnahmen sollen mit der Wasserrahmenrichtlinie abgestimmt werden.
Die Richtlinie sieht einen Drei-Stufen-Ansatz vor:
• Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos bis Ende 2011 und Aktualisierung bis Ende 2018 (danach alle 6 Jahre)
• Hochwassergefahrenkarten und -risikokarten bis Ende 2013 und Aktualisierung bis Ende 2019 (danach alle 6 Jahre)
• Hochwasserrisikomanagementpläne bis Ende 2015 und Aktualisierung bis Ende 2021 (danach alle 6 Jahre)