Für die internationale Flussgebietseinheit Rhein (IFGE Rhein) war laut Artikel 13 Absatz 7 der WRRL bis zum 22.12.2015 ein zweiter koordinierter Bewirtschaftungsplan 2015 zu erstellen.
Der Bewirtschaftungsplan 2015 (Teil A) ist das Resultat der internationalen Koordinierung in der Flussgebietseinheit Rhein.
Die nationalen Bewirtschaftungspläne sind hier zu finden.