Bis zum 18. Jahrhundert war der Oberrhein ein natürlicher Fluss mit einem Netz von Verzweigungen kleiner Flussschlingen (Mäandern). Im 19. Jahrhundert wurde der Hauptstrom zu einem gleichmäßigen, geraden und befestigten Flusslauf mit Hochwasserdeichen umgestaltet. Damit sollten die Schifffahrt ermöglicht und Überschwemmungsgebiete landwirtschaftlich nutzbar gemacht werden. Nach dem Ersten Weltkrieg erhielt Frankreich mit dem Vertrag von Versailles (1919) das alleinige Recht zur Nutzung der Wasserkraft am Oberrhein. In der Folge wurden acht Staustufen mit Wasserkraftwerken (Kembs, Ottmarsheim, Fessenheim, Vogelgrün, Marckolsheim, Rhinau, Gerstheim, Straßburg) errichtet. Sie unterbrechen die ökologische Durchgängigkeit im Rhein und stellen Hindernisse für die Wanderfische dar. Die Staustufen mit Kraftwerksbauten bei Gambsheim (1974) und Iffezheim (1977) beruhen auf einem deutsch-französischen Vertrag aus dem Jahre 1969. Diese beiden Staustufen verfügen heute über Fischpässe.