Koblenz, Juli 2010
Mit einer umfassenden Strategie wollen die Rhein-Anliegerstaaten das Problem der Mikroverunreinigungen aus Siedlungs- und Industrieabwässern gemeinsam angehen. Dies beschloss die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) gemeinsam mit dem Koordinierungskomitee Rhein in ihrer jüngsten Plenarsitzung in Mainz. Der Beschluss ist ein wichtiger Schritt für die langfristige Sicherstellung einer guten Wasserqualität im Rhein, in seinen Zuflüssen und seinem Grundwasserstrom. Damit wird 60 Jahre nach der ersten Sitzung der am 11. Juli 1950 in Basel gegründeten „Abwasserkommission“ und großen Erfolgen bei der Sanierung des Rheins ein weiterer Meilenstein gesetzt.
In Abwässern finden sich heute unterschiedlichste Mikroverunreinigungen wie beispielsweise Rückstände von Haushaltschemikalien, Körperpflegeprodukten und Arzneimitteln wie Antibiotika und hormonähnliche Substanzen, die in heutigen Abwasserreinigungsanlagen nicht zurückgehalten werden. Sie sind in sehr geringen Mengen in den Gewässern nachweisbar und können dort nachteilige Auswirkungen auf das Leben im Rhein haben und die Gewinnung von Trinkwasser negativ beeinflussen.
Mit der in die Wege geleiteten Strategie sollen die Einträge von Mikroverunreinigungen aus der Siedlungs- und Industrieentwässerung (vgl. Fachbericht Nr. 181 unter www.iksr.org) in Gewässer künftig verringert werden. Die Strategie ist darauf ausgerichtet, die Probleme umfassend darzustellen und noch bestehende Wissenslücken bei der ökotoxikologischen Bewertung der Mikroverunreinigungen zu schließen. Aus der großen Vielfalt chemischer Stoffe wurden 10 Stoffgruppen ausgewählt, für die anhand von Indikatorsubstanzen die Verbrauchs- und Anwendungsmengen, die Eintragspfade in die Gewässer, Messdaten aus Oberflächen-, Grund- und Trinkwasser sowie Qualitätskriterien und potentielle Maßnahmen analysiert und in Auswertungsberichten zusammen gefasst wurden. Auf Grundlage dieser Daten wurden für jede Stoffgruppe die effizientesten Maßnahmen dargestellt. Dies umfasst ein breites Spektrum von wichtigen Maßnahmen an der Quelle (z.B. Zulassung von Stoffen, Einschränkung der Anwendung) bis hin zu technischen Maßnahmen an zentralen Kläranlagen.
Die Auswertungsberichte für Humanarzneimittel (vgl. Fachbericht Nr. 182) und für Biozide und Korrosionschutzmittel (vgl. Fachbericht Nr. 183) wurden fertig gestellt und stehen auf der IKSR-Website unter www.iksr.org zur Verfügung. Als Haupteintragspfad für Humanarzneimittel in die Oberflächengewässer wurden die kommunalen Kläranlagen identifiziert, dies gilt auch für viele Biozide und Korrosionsmittel. Die höchsten Konzentrationen von diesen Stoffen finden sich in denjenigen Zuflüssen des Rheins, die einen hohen Anteil an (biologisch) gereinigtem kommunalem Abwasser aufweisen sowie im Unterlauf des Rheins. Die Auswertungsberichte enthalten Maßnahmenvorschläge für die Verminderung der Rückstände dieser Substanzgruppen in Gewässern.
Zu den Mikroverunreinigungen zählen auch Pflanzenschutzmittel, die teilweise über das Abwasser oder teilweise über andere Eintragspfade in Gewässer eingetragen werden. Eine ähnliche Strategie zur Vermeidung und Verringerung von Mikroverunreinigungen aus so genannten diffusen Quellen soll im kommenden Jahr ausgearbeitet werden.
Weitere Informationen
Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR)
Ben van de Wetering
Tel: +49 (0)261 942525-17
Mobil: +49-170-4976861
Anne Schulte-Wülwer-Leidig
Tel. +49-(0)261-94252-19
Mobil +49-171-322 65 82
Kurzbeschreibung der IKSR
In der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) arbeiten die Rheinanliegerstaaten Schweiz, Frankreich, Deutschland und Niederlande sowie Luxemburg und die Europäische Gemeinschaft auf der Basis eines völkerrechtlichen Übereinkommens zum Schutz des Rheins zusammen. Dem Präsidenten und den Gremien der IKSR steht ein international besetztes Sekretariat mit Sitz in Koblenz (Deutschland) zur Seite. Darüber hinaus unterstützt das Sekretariat die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) und der europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (Richtlinie 2007/60/EG). Die grenzüberschreitende Kooperation wurde zu diesem Zweck auf die Staaten Österreich, Liechtenstein und die belgische Region Wallonien ausgeweitet. Die Arbeitssprachen der IKSR sind Deutsch, Französisch und Niederländisch. Detaillierte Informationen zur IKSR finden Sie auf der IKSR-Website www.iksr.org.