Auf der Grundlage des Berichtes über den „Nachweis der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Minderung der Hochwasserstände im Rhein“ (IKSR-Fachbericht Nr. 199, 2012) hat die IKSR die durch die umgesetzten und geplanten Hochwasserrückhaltemaßnahmen bedingte Änderung der Hochwasserwahrscheinlichkeit berechnet (IKSR-Fachbericht Nr. 229, 2015). Die Berechnungen erfolgten für die Ausbauzustände 1977 (= Abschluss des Oberrheinausbaus mit Staustufen), 1995, 2005, 2010, 2020 sowie 2020plus (bis ca. 2030) für die im jeweiligen Jahr einsatzbereiten Hochwasserrückhaltungen. Für den Aktionsplan Hochwasser der IKSR ist das Jahr 1995 das Referenzjahr. Die Berechnungsergebnisse werden im Rahmen der IKSR zur Analyse des Hochwasserrisikos verwendet.
Erläuterungen zur Analyse und eine Synthese finden Sie am Anfang des Berichts Nr. 229 sowie in der Präsentation.
Hinweis zur Nutzung der Ergebnisse für andere Fragestellungen: Die vorliegenden Ergebnisse wurden im Rahmen der spezifischen Fragestellung der IKSR erarbeitet. Für darüber hinausgehende Fragestellungen bedürfen die Ergebnisse einer vertieften Einzelfallprüfung, ob sie hinsichtlich ihrer Methodik und Aussagekraft für andere Anwendungen (z.B. Kosten-Nutzen-Analyse) genutzt werden können.