Der WAP unterscheidet zwischen Warnungen, Informationen und Suchmeldungen.
Warnungen werden von den Internationalen Hauptwarnzentralen (IHWZ) bei Gewässer-verschmutzungen mit wassergefährdenden Stoffen ausgelöst, die in Menge oder Kon-zentration die Gewässergüte des Rheins oder die Trinkwasserversorgung am Rhein nachteilig beeinflussen können und/oder ein großes öffentliches Interesse erwarten lassen.
Informationen werden herausgegeben, um u. a. die IHWZ unabhängig von den Medien objektiv, fachlich und zuverlässig zu informieren. Sie werden außerdem z. B. bei Über-schreitungen der Orientierungswerte über die IHWZ an die Rheinanlieger gemeldet. Die Information dient u. a. auch der vorsorglichen Benachrichtigung der Trinkwasserversor-gungswerke.
Suchmeldungen werden herausgegeben, um bei Befunden, die nicht innerhalb des Zu-ständigkeitsbereichs der jeweiligen IHWZ geklärt werden können, den Verantwortlichen für die Verunreinigung des Rheins zu finden.