Der WAP unterscheidet zwischen Warnungen, Informationen und Suchmeldungen.
Warnungen werden von den Internationalen Hauptwarnzentralen (IHWZ) bei Gewässer-verschmutzungen mit wassergefährdenden Stoffen ausgelöst, die in Menge oder Kon-zentration die Gewässergüte des Rheins oder die Trinkwasserversorgung am Rhein nachteilig beeinflussen können und/oder ein großes öffentliches Interesse erwarten las-sen.
Informationen werden herausgegeben, um u. a. die IHWZ unabhängig von den Medien objektiv, fachlich und zuverlässig zu informieren. Sie werden außerdem z. B. bei Über-schreitungen der Orientierungswerte über die IHWZ an die Rheinanlieger gemeldet. Die Information dient u. a. auch der vorsorglichen Benachrichtigung der Trinkwasserversor-gungswerke.
Suchmeldungen werden herausgegeben, um bei Befunden, die nicht innerhalb des Zu-ständigkeitsbereichs der jeweiligen IHWZ geklärt werden können, den Verantwortlichen für die Verunreinigung des Rheins zu finden.