Das Koordinierungskomitee Rhein hat beschlossen, für die Liste der Rhein-relevanten Stoffe entsprechend den Regeln von Anhang V Abschnitt 1.2.3 der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Umweltqualitätsnormen für den Rhein (UQN-Rhein) abzuleiten.
Diese UQN-Rhein sollen sich im Rahmen des Möglichen auf die bisher in der IKSR erarbeiteten Zielvorgaben stützen.
Das vorliegende Dokument schlägt Umweltqualitätsnormen (UQN-Rhein) für die Rhein-relevanten Stoffe vor. Diese Vorschläge für Umweltqualitätsnormen für den Rhein sind rechtlich nicht bindend. Ihr Status entspricht dem der Zielvorgaben der IKSR.