Wirksamkeitsnachweis der Maßnahmen
zur Minderung der Schadensrisiken
infolge der Umsetzung des
IKSR-Aktionsplans Hochwasser bis 2005
0. Zusammenfassung
Im Aktionsplan Hochwasser der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) wurde als ein Ziel die Reduzierung der Schadensrisiken um 10% bis 2005 und um 25% bis 2020 vereinbart. Die IKSR-Arbeitsgruppe Hochwasser bildete eine Expertengruppe (HIRI) zur Überprüfung der Zielerreichung.
Der hier vorliegende Bericht beschreibt die dazu entwickelte Methode und deren Bestimmungsschritte, die bis 2005 erreichten Schadensrisikoreduzierungen und gibt Empfehlungen für die Zielerreichung 2020.
Begriffe:
Das Schadensrisiko ist das Produkt aus dem Schadenspotenzial und der Wahrscheinlichkeit, dass ein Schadensereignis eintritt.
Das Schadenspotenzial ist die Summe aller möglichen Hochwasserschäden an den Vermögenswerten in dem gesamten überschwemmungsgefährdeten und wird für das gesamte überschemmungsgefährdete Gebiet ermittelt, unabhängig davon, ob die Schäden durch ein einzelnes oder mehrere unterschiedlich starke Ereignisse entstehen können. Das Schadenspotenzial unterscheidet sich somit vom Ereignisschaden, der für ein ausgewähltes mögliches Ereignis in einem begrenzten Gebiet ermittelt wird. Das Schadenspotenzial von Vermögenswerten wird in Geldwert angegeben.