Auf Basis der Zielsetzungen des Programms „Rhein 2020“ im Rahmen des Übereinkommens zum Schutz des Rheins sowie zur koordinierten Umsetzung stoffbezogener EU-Richtlinien (WRRL, UQN, Grundwasser, Meeresstrategierahmenrichtlinie (MSRL, sofern Belange der Flussgebietseinheit Rhein betroffen sind) in der internationalen Flussgebietseinheit (IFGE) Rhein (Teil A) ist die Arbeitsgruppe Gewässerqualität/Emissionen (AG S) zuständig für die:
a. Datensammlung, Bewertung und Darstellungen zur Entwicklung der chemischen Gewässerqualität in der internationalen Flussgebietseinheit Rhein;
b. Regelmäßige Fortschreibung der Bestandsaufnahme von chemischen Gewässerbelastungen;
c. Zusammenstellung fachlicher Grundlagen für Entscheidungen auf internationaler Ebene;
d. Informationsaustausch über Maßnahmen von Bedeutung für die IFGE Rhein und Berichterstellung über deren Umsetzung einschließlich Informationsaustausch über den Warn- und Alarmplan Rhein.
Die Vorsitzende der AG S berichtet der Strategiegruppe SG und/oder der kleinen Strategiegruppe SG-K regelmäßig über den Stand der Aufgabenerledigung und über eventuell auftretende Probleme.
Dieses Mandat ergibt für die AG S folgende Arbeitsthemen:
I. Überwachung, Fortschreibung, Koordinierung, Auswertung und Darstellungen des physikalisch-chemischen und chemischen Zustandes der Oberflächengewässer (Gewässernetz IFGE Rhein > 2.500 km²) und des chemischen und mengenmäßigen Zustands des Grundwassers
• Jährliche Fortschreibung des Rheinmessprogramms Chemie;
• Koordinierung der Überblicksüberwachung gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie;
jeweils unter Berücksichtigung neuer Entwicklungen (z.B. Klimawandel, Umsetzung der Maßnahmenprogramme gemäß WRRL, neue Stoffe, Anforderungen aufgrund der MSRL);
• Koordinierung der Durchführung des Rheinmessprogramms Chemie und Sicherstellung der Kohärenz der Überblicksüberwachung (EU-WRRL und MSRL) einschließlich der Datenlieferung und –zusammenstellung;
• Durchführung der Auswertung (inklusive Plausibilitätskontrolle) des Rheinmessprogramms Chemie und Prüfung der Kohärenz der Ergebnisse der Überblicksüberwachung;
• Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Messergebnisse für Stoffe, für die es keine genormten Verfahren gibt;
• Erarbeitung von kartografischen und tabellarischen, kohärenten Darstellungen zur physikalisch-chemischen Wassergüte im Rhein, seinen Nebenflüssen, den Übergangs- und Küstengewässern sowie zum mengenmäßigen und chemischen Grundwasserzustand und zum Ist-Soll-Vergleichs zum Rheinmessprogramm Chemie;
• Erarbeitung der Berichtsbeiträge zum Oberflächengewässer- und Grundwasserzustand für den 3. Bewirtschaftungsplan 2021.
II. Auswirkungen des Klimawandels
• Informationsaustausch in Bezug auf die Auswirkungen des Klimawandels sowie Erarbeitung von Beiträgen zu Anpassungsstrategien, bezogen auf die physikalisch-chemische Gewässerqualität;
III. Warn- und Alarmplan
Sicherstellung der ständigen Funktionsfähigkeit des Warn- und Alarmplans Rheins, unter anderem anhand von Probealarmübungen;
• Ständige Verbesserung des Warn- und Alarmplans Rhein;
• Neu- oder Weiterentwicklung des Rheinalarmmodells;
• Weiterentwicklung des WAP Rhein in ein Internet kompatibles System (Web-WAP) (inklusive Verknüpfung mit WAP Mosel über R4);
• Weiterentwicklung WAP Rhein für neue bzw. unbekannte Stoffe;
• Regelmäßige Darstellungen über die Meldungen im Rahmen des WAP.
IV. Vor- und Nachsorge bei außergewöhnlichen Verschmutzungen
• Zusammenarbeit mit der ZKR bzw. dem CDNI mit dem Ziel der Erarbeitung von Empfehlungen zur Minderung von absichtlich oder unabsichtlich erfolgten Verlusten von verunreinigenden Stoffen aus der Binnenschifffahrt;
• Austausch über den Warn- und Alarmplan über festgestellte Verschmutzungen und neu gefundene Stoffe.
V. Bestandsaufnahme der Belastungen, Informationsaustausch über die Umsetzung der Maßnahmenkonzepte mit Bedeutung für die IFGE Rhein (> 2500 km²) sowie der Empfehlungen
• Aktualisierung der Bestandsaufnahme nach EU-WRRL und Rheinübereinkommen zu physikalisch-chemischen Belastungen der Gewässer im Rheineinzugsgebiet aus punktuellen und diffusen Quellen (einschließlich Wärme und Mikroverunreinigungen) sowie zu Belastungen der Sedimente und Biota;
• Aktualisierung der Bestandsaufnahme nach EU-WRRL und Rheinübereinkommen zur mengenmäßigen und chemischen Belastung des Grundwassers;
• Fertigstellung der Strategie für Mikroverunreinigungen;
• Bilanz über festgestellte Entwicklungen im Bereich Mikroverunreinigungen und Prüfung gemeinsamer Maßnahmen.
Arbeitsweise
Die AG S arbeitet mit sechs Expertengruppen:
Die Expertengruppe „Warn- und Alarmsystem Rhein“ (EG SAPA) bearbeitet folgende Aufgaben
o Sicherstellung der ständigen Funktionsfähigkeit des Warn- und Alarmplans Rheins;
o Ständige Verbesserung und Aktualisierung des Warn- und Alarmplans Rhein.
Die Expertengruppe „Monitoring“ (EG SMON) befasst sich mit der
o Fortschreibung, Plausibilisierung der Daten, Koordinierung, Durchführung der Auswertung und der kartografischen, tabellarischen und kohärenten Darstellung des Rheinmessprogramms Chemie sowie der Überblicksüberwachung nach EU-WRRL (inklusive Watchlist);
o Fortschreibung der Rheinstoffliste.
Die Expertengruppe „Analytik“ (EG SANA) befasst sich mit der
o Koordination im Bereich der Non-Target Analytik.
o Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Messergebnisse für Stoffe, für die es keine genormten Verfahren gibt.
Die Expertengruppe „Kontamination von Biota“ (EG SCON) befasst sich – bei Bedarf - mit der
o Plausibilisierung der Daten, Koordinierung, Auswertung und Fortschreibung, des Rheinmessprogramms zur Kontamination von Fischen
Die Expertengruppe „Diffuse Einträge“ (EG SDIF) befasst sich bis Ende 2016 mit
o der Fertigstellung der Strategie für Mikroverunreinigungen aus anderen (diffusen) Quellen anhand des Beispiels der Pestizide.
Die Expertengruppe „Grundwasser“ (EG GW) befasst sich - bei Bedarf - mit der kartografischen und tabellarischen, kohärenten Darstellung des
o mengenmäßigen Grundwasserzustandes gemäß WRRL
o chemischen Grundwasserzustandes gemäß WRRL.
Die Expertengruppe SEMI wird erst 2018 reaktiviert.
Die Expertengruppe „Emissionen“ (EG SEMI) befasst sich – ab 2018 - mit der emissionsseitigen Bilanzierung der
o Schadstoffeinträge aus Punktquellen und diffusen Quellen
o Nährstoffeinträge aus Punktquellen und diffusen Quellen.