Ziel des Warn- und Alarmplans (WAP) ist, plötzlich im Rheineinzugsgebiet auftretende Verunreinigungen mit wassergefährdenden Stoffen, die in Menge und Konzentration die Gewässergüte und/oder die Biozönose des Rheins nachteilig beeinflussen könnten, weiterzumelden und die zur Bekämpfung von Schadensereignissen zuständigen Behörden und Stellen weitestgehend zu warnen.
Der WAP unterscheidet zwischen Warnungen, Informationen und Suchmeldungen, die im Unterschied zu den Warnungen und Informationen auch an die Oberlieger gemeldet werden.