Zum Schutz und künftigen Management der gefährdeten Aalpopulationen in Europa hat die Europäische Union im Juni 2007 eine Verordnung (Nr. 1100/2007 EG) erlassen, die die Wiederauffüllung der Aalbestände und eine Verringerung der anthropogen verursachten Mortalität der Aale in den Fokus stellt. Gemäß dieser Verordnung haben alle EU-Mitgliedstaaten mit natürlichen Aalvorkommen bis Ende 2008 nationale Aalbewirtschaftungspläne aufgestellt und der EU-Kommission zugeleitet.
Das vorliegende Dokument enthält eine Übersicht über die nationalen Maßnahmen zur Stabilisierung der Aalbestände im Rheineinzugsgebiet.