Im Programm „Rhein 2020“ zur nachhaltigen Entwicklung des Rheins steht im Absatz „Vorgehensweise und Maßnahmen“ in Kapitel 2.3 (Verbesserung der Wasserqualität) unter Punkt 3: Aktualisierung der Liste der für den Rhein relevanten Stoffe und der Zielvorgaben entsprechend dem jeweiligen Wissensstand und Einbeziehung der Qualitätsziele der prioritären und prioritär gefährlichen Stoffe der WRRL (2000/60/EG) und der prioritären Stoffe der OSPAR.
Die Umsetzung des Programms „Rhein 2020“ wurde von der Rheinministerkonferenz im Januar 2001 in Straßburg beschlossen.
Der Bericht, der das Auswahlverfahren zur Rheinstoffliste 2007 detailliert beschreibt, wurde im Internet als IKSR-Bericht Nr. 161 publiziert. Unter Berücksichtigung und Fortschreibung des damals festgelegten Auswahlverfahrens wurde die Stoffliste 2007 überprüft und auf den Stand 2011 aktualisiert.