1. Einleitung
Im Programm zur nachhaltigen Entwicklung des Rheins, kurz dem Programm "Rhein 2020" steht im Absatz "Vorgehensweise und Maßnahmen" in Kapitel 2.3 (Verbesserung der Wasserqualität) unter Punkt 3: "Aktualisierung der Liste der für den Rhein relevanten Stoffe und der Zielvorgaben entsprechend dem jeweiligen Wissensstand und Einbeziehung der Qualitätsziele der prioritären und prioritär gefährlichen Stoffe der WRRL (WRRL, 2000/60/EG) und der prioritären Stoffe der OSPAR."
Nachfolgend wird beschrieben, wie diese Aktualisierung der verfügbaren Stoffliste Rhein aus dem Arbeitsprogramm 2000-2005 durchgeführt wurde.
2. Entwicklungen
Die bestehende Stoffliste Rhein aus 2000 war Bestandteil des Arbeitsprogramms bis 2005 für das Programm "Rhein 2020". Die Umsetzung von "Rhein 2020" wurde von der Rheinministerkonferenz im Januar 2001 in Straßburg beschlossen. Das Programm bildete die Grundlage für die sog. frühere "Liste prioritärer Stoffe des Aktionsprogramms Rhein", die den Ausgangspunkt der Arbeiten der IKSR im Zeitraum 1987-2000 bildete.
Das Inkrafttreten der WRRL am 22. Dezember 2000 hat die Entwicklungen in den vergangenen fünf Jahren geprägt. So wurde Ende 2001 die Liste prioritärer (gefährlicher) Stoffe (Anlage X WRRL) festgelegt . Mit der WRRL wird der Begriff „prioritäre (gefährliche) Stoffe" an Anlage X der WRRL gekoppelt.