Bericht 2005 - Bezugsjahr 1995
1. Einführung
Die IKSR hat in der 12. Rhein-Ministerkonferenz am 22. Januar 1998 in Rotterdam den „Aktionsplan Hochwasser“ beschlossen. Auslöser für die Aufstellung dieses Aktionsplans waren das katastrophale Weihnachtshochwasser 1993 und das 13 Monate spätere große Rhein- und Moselhochwasser. Bilder von weitläufig überschwemmten Rhein- und Moselstädten und mehr als 200.000 evakuierten Menschen und ca. 1 Mio. Tieren aus den Niederlanden bestimmten seinerzeit fast zwei Wochen lang Westeuropas Nachrichten.
Der Aktionsplan Hochwasser zeigt den Handlungsbedarf bis zum Jahr 2020 im Bereich des vorsorgenden Hochwasserschutzes am Rhein und in seinem Einzugsgebiet und wird in Phasen umgesetzt. Zweck des Aktionsplans Hochwasser ist es, Menschen und Güter vor Hochwasser besser zu schützen und gleichzeitig den Rhein und seine Aue ökologisch zu verbessern.
Alle Elemente des Aktionsplans Hochwasser haben in der 13. Rhein-Ministerkonferenz Anfang 2001 Eingang in das „Programm zur nachhaltigen Entwicklung des Rheins – Rhein 2020“ gefunden, um am Rhein und in seinem Einzugsgebiet eine integrierte Wasserbewirtschaftung auf den Weg zu bringen. Die wechselseitigen Abhängigkeiten und Zusammenhänge zwischen Gewässerqualität und -quantität sowie Grundwasser und Ökologie werden somit insgesamt berücksichtigt.