Lachse: Zugang zu den Habitaten verbessern und illegalen Fang vermindern.
IKSR – Plenarsitzung in Schaffhausen
Schaffhausen, 2. Juli 2009
Dank der Sanierungsmassnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität des Rheins sind viele Arten wieder zurückgekehrt. Bei den Fischen ist das Artenspektrum heute nahezu vollständig. Das hat die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins in ihrer Plenarsitzung, die am 1. und 2. Juli in Schaffhausen stattgefunden hat, zu ihrer Zufriedenheit festgestellt. Damit der Lachs das Einzugsgebiet des Rheins wirklich wieder besiedeln kann, sind einige spezifische Maßnahmen vorrangig: ein verbesserter Zugang vom Meer über die Haringvlietschleusen in den Rhein, der bis 2015 realisiert werden soll, und zu den Lachshabitaten in den Oberrheinzuflüssen sowie eine bessere Umsetzung des Lachsfangverbotes im gesamten Rhein. Viele weitere, wichtige Themen wurden zudem in Schaffhausen erörtert.
Die aktuellsten biologischen Bestandsaufnahmen (siehe unter <link http: www.iksr.org>www.iksr.org) des Rheinhauptstroms zeigen, dass dank der deutlichen Sanierungserfolge im Bereich der Wasserqualität viele Arten wieder zurückgekehrt sind; bei den Fischen ist das Artenspektrum heute nahezu vollständig. Allerdings fehlen viele früher typische und häufige Pflanzen- und Tierarten oder kommen nur in sehr geringer Anzahl bzw. lokal begrenzt vor. So brauchen insbesondere die Wanderfischbestände weitere intensive Unterstützung. Das heißt, für eine weitere Erholung der Wasserlebensgemeinschaften sind unsere Flüsse wieder naturnäher und durchgängig zu gestalten.
Auf der Basis dieser Ergebnisse und einer fischökologischen Gesamtanalyse, die vorrangige Maßnahmen für die weitere Entwicklung und Ausbreitung der Lachs-, Meerforellen-, Maifisch- und Neunaugenbestände enthält, legt die IKSR neue Maßnahmenvorschläge für die Weiterentwicklung des Ökosystems Rhein, insbesondere für das Lachswiederansiedlungsprogramm vor.
Zugang vom Meer und zu geeigneten Habitaten verbessern
Wichtig ist ein verbesserter Zugang vom Meer über die Haringvlietschleusen in das Rheinsystem, der bis 2015 realisiert werden soll. Vorrangig sollten daher die potenziell vorhandenen Fischlebensräume im Oberrhein und in den Rheinnebenflüssen wieder erreichbar gemacht und durchgängig gestaltet werden. Die geeigneten Nebenflüsse werden sofort wieder besiedelt, wenn sie erreichbar sind. Es ist jetzt an den Staaten zu entscheiden, welche Maßnahmen sie bis 2015 oder 2020/2027 umsetzen werden.
Bessere Umsetzung des Lachsfangverbotes in den Staaten
Gleichfalls von Bedeutung ist es, den Fischereidruck auf Lachse zu vermindern. Im gesamten Rheineinzugsgebiet besteht ein Fang- und Entnahmeverbot für Lachse und Meerforellen. Es liegen jedoch Untersuchungsergebnisse und Hinweise vor, dass sich vielfach Lachse im Beifang der Berufsfischerei an der niederländischen Küste finden. Auch am Rheinhauptstrom werden Lachse von Anglern illegal gefangen und entnommen. Da diese Situation der IKSR Sorge bereitet, hat sie Empfehlungen für den nationalen Vollzug der Verbote ausgesprochen. Unter anderem wird eine Sensibilisierung und Einbindung aller beteiligten Institutionen – z. B. Wasserpolizei, Fischereiverbände - sowie am Lachsprogramm interessierter Personen empfohlen.
Erster Sedimentmanagementplan für ein großes, grenzüberschreitendes Flusseinzugsgebiet
Als weiteren Meilenstein hat die IKSR weltweit den ersten Sedimentmanagementplan für ein großes, grenzüberschreitendes Flusseinzugsgebiet ausgearbeitet. Dieser gibt einen umfassenden Überblick über die Verschmutzung der Sedimente im Hauptstrom und in den wichtigsten Nebenflüssen. Bei Baggergutuntersuchungen im staugeregelten Oberrhein war im Jahr 2004 eine zu hohe Sedimentbelastung festgestellt worden. Die Rheinanliegerstaaten ermittelten seither in 93 Sedimentationsbereichen das Risiko der Wiederaufwirbelung relevanter Schadstoffe durch Hochwasser, Windeinwirkung und durch menschliche Eingriffe (Baggerung, Schiffsverkehr). Von den 93 untersuchten Bereichen wurden für 22 "Risikogebiete" Vorschläge für die Sanierung oder sichere Unterbringung ausgesprochen und für 18 „areas of concern“ wurde eine intensive Beobachtung empfohlen.
Weitere Informationen
Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR)
Ben van de Wetering
Mobil: +49-170-4976861
oder
Anne Schulte-Wülwer-Leidig
Tel. +49-(0)261-94252-19
Mobil +49-171-322 65 82
Beilagen
- <link file:3041 download den einer>Bericht des Präsidenten
- <link file:517 download den einer>Neun Staaten – ein Einzugsgebiet
- <link file:2996 download den einer>Fischökologische Gesamtanalyse (Kurzfassung)
- <link file:295 download den einer>Synthese der biologischen Untersuchungen
- <link file:3026 download den einer> Sedimentmanagementplan Rhein (Kurzfassung)
- <link file:3022 download den einer>Literaturauswertung Klimastudie (Kurzfassung)
- <link file:431 download den einer>Rhein-Strom mit Beziehungen (Broschüre)
- <link file:2948 download den einer>Rhein&Lachs 2020 (Broschüre)
Kurzinformation
In der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) arbeiten die Rheinanliegerstaaten Schweiz, Frankreich, Deutschland und Niederlande sowie Luxemburg und die Europäische Gemeinschaft auf der Basis eines völkerrechtlichen Übereinkommens zum Schutz des Rheins zusammen. Dem Präsidenten und den Gremien der IKSR steht ein international besetztes Sekretariat mit Sitz in Koblenz (Deutschland) zur Seite. Darüber hinaus unterstützt das Sekretariat die Staaten im Rheineinzugsgebiet, die die europäische Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) und die europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG) umsetzen. Die grenzüberschreitende Kooperation wurde zu diesem Zweck auf die Staaten Österreich, Liechtenstein und die belgische Region Wallonien ausgeweitet. Die Arbeitssprachen der IKSR sind Deutsch, Französisch und Niederländisch. Detaillierte Informationen zur IKSR finden Sie auf der IKSR-Website <link http: www.iksr.org>www.iksr.org.