ICBR – Internationale Commissie ter Bescherming van de Rijn

144. Umsetzung des Aktionsplans Hochwasser 2001 und 2002

Einführung

Die chronologische Abfolge extremer Hochwasserereignisse in Europa zeigt, Hochwasser und Hochwasserschäden sind und bleiben wichtige Themen. Es existiert eindeutiger und dringender Handlungsbedarf.

Aus diesem Grund hat die IKSR in der 12. Rhein-Ministerkonferenz am 22. Januar 1998 in Rotterdam den „Aktionsplan Hochwasser“ beschlossen. Der Handlungsbedarf bis zum Jahr 2020 im Bereich des vorsorgenden Hochwasserschutzes am Rhein und in seinem Einzugsgebiet liegt offen. Zweck des Aktionsplans Hochwasser ist es, Menschen und Güter vor Hochwasser besser zu schützen und gleichzeitig den Rhein und seine Aue ökologisch zu verbessern.

Der in Phasen aufgeteilte Plan wird in den Rheinanliegerstaaten bis zum Jahr 2020 umgesetzt.

Die erste umfassende Berichterstattung erfolgte im Jahr 2000. Neben den umfassenden Berichten die in Fünf-Jahres-Abständen erfolgen sollen, sind Zwischenberichte vorgesehen die sich jeweils auf einen Berichtszeitraum von 2 Jahren erstrecken. Der erste hiermit vorliegende Zwischenbericht bilanziert die in den Jahren 2001 und 2002 in die Wege geleiteten Hochwasservorsorge – Aktivitäten. Ihre Effekte werden beschrieben; eine Analyse und ein Ausblick schließen sich an.