Koblenz, 21. Juli 2004
Vorhandene Wasserkraftanlagen und der weitere Ausbau von (Klein)-Wasserkraftanlagen in Rheinnebenflüssen gefährden das Lachswiederansiedlungsprogramm im Rheinsystem.
Ein von der Internationalen Rheinschutzkommission (IKSR) in der vergangenen Woche (8. Juli 2004) verabschiedeter Kurzbericht über die Auswirkungen von
Wasserkraftanlagen auf absteigende Wanderfische belegt das erschreckende Ausmaß der Schädigung von Wanderfischbeständen durch die Turbinen der Wasserkraftanlagen in Rheinnebenflüssen.
Stauhaltungen und Wasserkraftwerke stellen wesentliche Hindernisse für die
Fischwanderung stromauf- und stromabwärts und damit eine starke Beeinträchtigung des Lebensraums für Wanderfische wie den Lachs dar. Im Mittelpunkt der Diskussion um Verbesserungsmaßnahmen stand bisher vor allem die Einrichtung von
Fischaufstiegshilfen.
Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass flussabwärts wandernde Fische, also auch Junglachse, sich bei der Turbinenpassage erheblich verletzen können oder getötet werden. Eine hohe Sterblichkeitsrate, die je nach Turbinentyp zwischen 5 - 100% liegen kann, ist die Folge. Fischpopulationenkönnen dadurch in ihrem Bestand massiv gefährdet werden. Die aufsummierte Sterblichkeit an aufeinander folgenden Wasserkraftstandorten kann innerhalb eines Gewässers dazu führen, dass die Mehrzahl der abwandernden Tiere durch Turbinen getötet und verletzt wird.
Eine unvollständige Zählung ergab, dass insgesamt etwa 2000 Wasserkraftanlagen im gesamten Rheinsystem betrieben werden. Über 90% dieser Wasserkraftanlagen liegen an Gewässeroberläufen und kleineren Nebenflüssen und liefern Leistungen jeweils unter 1 MW.
Die Gefährdung durch Wasserkraftanlagen ist insbesondere dann von sehr großer Bedeutung, wenn bei der Wanderfischwiedereinbürgerung auf funktionsfähige Laichplätze und Jungfischlebensräume flussaufwärts von Wasserkraftanlagen nicht verzichtet werden kann (wie z.B. beim Lachs) oder wenn (wie beim Aal) eine vorhandene Wanderfischpopulation, die in ihrem Bestand gefährdet ist, dort bedeutende Lebensräume hat. Die Schäden in Verbindung mit den existierenden Anlagen müssen daher auf ein für die einzelnen Populationen vertretbares Maß begrenzt und eine zusätzliche Gefährdung durch den Bau neuer Kleinwasserkraftanlagen auf diesen Strecken vermieden werden.
In dem Bericht werden hierzu folgende Schritte vorgeschlagen:
- Zurückhaltung bei Installation zusätzlicher (Klein)-Wasserkraftanlagen
- Einrichtung von technischen Schutzeinrichtungen und Abstiegshilfen an den existierenden Wasserkraftanlagen
- Einbeziehung des Rückbaus besonders schädlicher Wasserkraftanlagen.
Es zeigt sich wieder einmal: Bis zur Etablierung einer sich selbst erhaltenden Lachspopulation im Rhein ist es noch ein sehr weiter Weg.
Seit vielen Jahren treiben die Mitgliedstaaten der IKSR (Schweiz, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande) die ökologische Wiederherstellung der Wanderfischgewässer im Rheineinzugsgebiet mit erheblichem finanziellen und personellen Aufwand voran. Diese erfolgreichen Anstrengungen - bis Anfang 2004 kehrten etwa 2.500 erwachsene Lachse nachweislich in das Rheinsystem zurück - sind mit dem laufenden IKSR - Programm Rhein 2020 und verschiedenen EU-Richtlinien (Wasserrahmenrichtlinie, FFH, NATURA 2000 etc.) eng verknüpft.
Detaillierte Information ist dem Kurzbericht (vgl. Anlage) zu entnehmen, der auch unter der Internetadresse <link http: www.iksr.org _blank>www.iksr.org (Publikationen: Bericht Nr. 140) zur Verfügung steht.