Auf Basis der Messdaten der Jahre 1990 bis 2004 an den internationalen Messstationen Weil am Rhein, Lauterbourg, Koblenz/Rhein, Bimmen und Lobith wurde der Istzustand des Rheins mit den Zielvorgaben für 67 Stoffe (einschließlich der PCB-, DDT- und PAK-Gruppe und des Summenparameters AOX) verglichen.
Die Zielvorgaben beruhen auf Konzentrationen in Wasser, Schwebstoff, Sediment, Boden und Organismen, bei deren Einhaltung mit nicht negativen Effekten zu rechnen ist. Sind die Zielvorgaben eingehalten sind der Schutz der aquatischen Lebensgemeinschaften, Trinkwasserversorgung, menschlicher Fischkonsum und der Verwendung der Rheinsedimente gewährleistet. Die Zielvorgaben sind keine rechtlich verbindlichen Grenz- oder Richtwerte. In dem Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind u.a. zur Umsetzung gemeinschaftlicher Vorschriften, z.B. der Richtlinien 75/440/EWG, 78/659/EWG, 76/464/EWG (abgelöst durch 2006/11/EG) und 2000/60/EG für einen großen Teil der in diesem Dokument genannten Stoffe rechtsverbindliche Grenzwerte für die Konzentration in Oberflächengewässern festgelegt worden, für weitere Stoffe werden durch die EU-Kommission derzeit entsprechende Regelungen vorbereitet. Diese rechtlich verbindlichen Werte sind teilweise bereits jetzt einzuhalten, ein anderer Teil dient zur Beschreibung des guten chemischen Zustandes und des guten ökologischen Zustands, der in den Gewässern der EU bis Ende 2015 erreicht werden soll. Diese rechtlich verbindlichen Werte weichen teilweise erheblich von den IKSR-Zielvorgaben ab. Wegen der erforderlichen einheitlichen Vorgehensweise bei der Bewertung der Messwerte aller IKSR-Messstellen werden daher für diesen Bericht die in der IKSR abgestimmten Zielvorgaben verwendet.