IKSR – Internationale Kommission zum Schutz des Rheins

Mandat für die Arbeitsgruppe "Ökologie" (AG B) 2016 - 2021

Auf Basis der Zielsetzungen des Programms „Rhein 2020“ im Rahmen des Übereinkommens zum Schutz des Rheins sowie zur koordinierten Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) und der Meeresstrategierahmenrichtlinie (MSRL, sofern Belange der Flussgebietseinheit Rhein betroffen sind) in der internationalen Flussgebietseinheit (IFGE) Rhein (Teil A) ist die Arbeitsgruppe Ökologie (AG B) zuständig für:

a.    die Datensammlung, Bewertung und Berichtserstellung zur Entwicklung der ökologischen Qualität der Gewässer und Auen in der internationalen Flussgebietseinheit Rhein;
b.    die Zusammenstellung nationaler fachlich-technischer Grundlagen mit Bezug auf die für die AG B relevanten Ziele:

  • Verbesserung des Ökosystems Rhein inklusive Biotopverbund laut „Rhein 2020“;
  • Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit und Erhöhung der Habitatvielfalt, laut WRRL wichtige Bewirtschaftungsfrage;
  • In Einklang bringen der Wassernutzungen mit Umweltzielen; laut WRRL wichtige Bewirtschaftungsfrage;

c.    die Zusammenstellung von Elementen für eine gemeinsame Analyse und Behandlung der für die IFGE Rhein wichtigsten Bewirtschaftungsfragen, gegebenenfalls mittels Durchführung von Studien als Entscheidungsgrundlage für international bedeutsame Maßnahmen;
d.    den Informationsaustausch über die nationale Umsetzung von Empfehlungen und Maßnahmen zur Erreichung der oben genannten Ziele.

Der Vorsitzende der AG B berichtet der Strategiegruppe SG und/oder der kleinen Strategiegruppe SG-K regelmäßig über den Stand der Aufgabenerledigung und über eventuell auftretende Probleme.

Dieses Mandat ergibt für die AG B folgende Arbeitsthemen:

I.    Fortschreibung, Koordinierung, Auswertung des internationalen Rheinmessprogramms Biologie und Darstellung der Ergebnisse (Gewässernetz IFGE Rhein > 2.500 km²)

•    Regelmäßige Fortschreibung des internationalen Rheinmessprogramms Biologie
•    Koordinierung der Überblicksüberwachung gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie
jeweils unter Berücksichtigung neuer Entwicklungen (z. B. Klimawandel, Umsetzung der Maßnahmenprogramme gemäß WRRL, Anforderungen aufgrund der MSRL, Neobiota).
•    Koordinierung der Durchführung des internationalen biologischen Messprogramms; Datenlieferung und Zusammenführung der Ergebnisse der nationalen biologischen Messprogramme;
•    Auswertung des internationalen biologischen Messprogramms und Prüfung der Kohärenz der Bewertung der Überblicksüberwachung für die biologischen Qualitätskomponenten und den ökologischen Zustand / das ökologische Potenzial unter Berücksichtigung entsprechender Entwicklungen auf EU-Ebene (z. B. Interkalibrierung, MSRL, Neobiota-Verordnung, s. o.);
•    Austausch über die Abgrenzung von Fischregionen / Fischreferenzgemeinschaften inklusive Temperaturschwellenwerten und Wanderfischen als Grundlage für die Bewertung der biologischen Qualitätskomponente „Fischfauna“ nach WRRL;
•    Erarbeitung von kartografischen und tabellarischen, kohärenten Darstellungen zur Charakterisierung des biologischen Zustandes des Rheins, seiner Nebenflüsse, der Übergangs- und Küstengewässer;
•    Erarbeitung von Berichtsbeiträgen zum biologischen/ökologischen Zustand /ökologischen Potenzial und zu den Umweltzielen für den 3. Bewirtschaftungsplan 2021;
•    Austausch und Abstimmung über die nationale Umsetzung der Neobiota-Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten im Rheineinzugsgebiet, die am 1.1.2015 in Kraft getreten ist ;

II.    Bestandsaufnahme und Informationsaustausch über die Umsetzung von Empfehlungen und Maßnahmen mit Bedeutung für die IFGE Rhein

•    Zusammenführen der Kenntnisse über die von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Umsetzung der WRRL (Erhöhung der Habitatvielfalt, Wiederherstellung der Durchgängigkeit) und des Programms Rhein 2020 (Wiederherstellung des Biotopverbundes, z. B. Auenreaktivierung, Wiederanbindung von Altarmen, Erhöhung der Uferstrukturvielfalt, Erhöhung der Biodiversität) ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung des Ökosystems Rhein und ihre Wirkung;
•    Erstellung von Beiträgen zur Aktualisierung der Bestandsaufnahme gemäß WRRL (2018, ggf. Publikation) sowie zum 3. Bewirtschaftungsplan für die IFGE Rhein (Entwurf: 2020; Endfassung: 2021)
•    Zusammenführen der Angaben über umgesetzte nationale Maßnahmen und ihre Wirkung im Rahmen des Masterplans Wanderfische Rhein, ggf. Empfehlungen für die Priorisierung von Maßnahmen für die Verbesserung der Durchgängigkeit und der Habitate aufgrund von Zielsetzungen mit Bedeutung für die IFGE Rhein sowie Ermittlung des flussgebietsweiten Forschungsbedarfs für eine erfolgreiche Fortsetzung der Umsetzung  des Masterplans Wanderfische Rhein;
•    Aktualisierung des „Masterplan Wanderfische Rhein“ (2009) bzw. des Fortschrittsberichts (2013) mit Fokus auf der Darstellung von Maßnahmen (Verbesserung Fischauf- und Fischabstieg sowie Habitate, „best practice“) sowie ihrer (messbaren) Wirkung auf die Wanderfischbestände;
•    Entwicklung neuer Indikatoren für den Erfolg des „Masterplan Wanderfische Rhein“ (neben der Rückkehrerstatistik), z. B. Auswertung der vorliegenden Angaben zur Zunahme der Naturvermehrung;
•    Darstellung des aktuellen Stands der Umsetzung der EG-Aalverordnung in den Staaten (vgl. Bericht Nr. 207, 2009) mit dem Ziel, die Überwachung des Aalbestands und Maßnahmen im Rheineinzugsgebiet zu koordinieren;
•    Zusammenstellen des Wissensstands zu innovativen Techniken zum Fischschutz und Fischabstieg an Querbauwerken;
•    Unterstützung der Arbeiten der Projektgruppe zur Durchgängigkeit des Oberrheins (PG ORS), indem Fachinformationen, die die Wiederansiedlung von großen Wanderfischen im Oberrheingebiet sowie die Wanderwege vom Meer aus dorthin betreffen, gefiltert und aufbereitet werden;
•    Darstellung von Synergieeffekten und Identifizierung abzustimmender Punkte zwischen der Umsetzung der WRRL, der HWRM-RL, der Natura 2000-Richtlinien, der Neobiota-Verordnung und der MSRL.
•    Koordination des Informationsaustausches zwischen Besucherzentren im Rheineinzugsgebiet zur Erhöhung der öffentlichen Aufmerksamkeit für die koordinierten Maßnahmen des Wanderfischprogramms

III.    Künftige Zusammenarbeit, Vernetzung mit der Meeresstrategierahmenrichtlinie, Auswirkungen des Klimawandels

Nähere Ausgestaltung der Zielsetzungen der Meeresstrategierahmenrichtlinie (MSRL, sofern Belange der Flussgebietseinheit Rhein betroffen sind): Informationsaustausch zu Wanderfischen
Nach der Publikation der Klimawandelanpassungsstrategie für die IFGE Rhein (IKSR-Fachbericht Nr. 219):
•    Weiterführen des Informationsaustauschs in Bezug auf die Auswirkungen des Klimawandels auf das Ökosystem Rhein, um ggf. die Klimaanpassungsstrategie Rhein zu aktualisieren;
•    Beschreibung der Auswirkungen der zu erwartenden Temperaturänderungen auf die Fischfauna, insbesondere in den Programmgewässern des „Masterplan Wanderfische Rhein“ (zur Aktualisierung des IKSR-Berichts Nr. 204).

Arbeitsweise

Die AG B arbeitet mit drei Expertengruppen:

Die Expertengruppe „Fischfauna“ (EG FISH) bearbeitet folgende Themen:
-    Koordinierte Umsetzung des „Masterplans Wanderfische Rhein“
-    Beiträge zum Rheinmessprogramm Biologie bzgl. Fischfauna
-    Beiträge zu Auswirkungen des Klimawandels auf die Fischfauna

Die Expertengruppe „Biologische Qualitätskomponenten“ (EG BMON) bereitet –bei Bedarf - das Rheinmessprogramm Biologie vor, stellt die Daten zusammen und prüft die Kohärenz der Ergebnisse. Sie bezieht die Beiträge der EG FISH kohärent in ihre Produkte ein:
-    Rheinmessprogramm Biologie
-    Überblicksüberwachung nach EU-WRRL.

Die Expertengruppe „Biotopverbund am Rhein (EG BIOTOP) soll auf der Grundlage des präzisierten Konzepts eine Erfolgskontrolle des „Biotopverbunds am Rhein“ vornehmen. Der dafür erforderliche flächendeckende, einheitliche Datensatz soll auf der Grundlage eines deutschen Pilotprojekts mit Daten des Satelliten Sentinel II erstellt werden. Dieses Pilotprojekt soll von der EG BIOTOP fachlich begleitet werden (Zeitraum: 2016-2017). Anschließend (voraussichtlich 2018) könnte der Pilotdienst für die Analyse der frei verfügbaren Satelliten-Bilder des restlichen Rheinhauptstroms verwendet werden.
Weiterhin befasst sich die EG BIOTOP mit dem Austausch und der Abstimmung über die nationale Umsetzung der EU-Neobiota-Verordnung bezogen auf wasserabhängige Themen im Rheineinzugsgebiet (vgl. Neobiota-Artenliste auf EU-Ebene).